Allgemeine Geschäftsbedingungen

Skischule

1. Haftung

Bei allen unseren Programmen/Anlässen/Unterrichtsstunden sind die Kursteilnehmer gegen Unfall nicht versichert. Eine entsprechende Unfallversicherung ist Sache der Gäste.

Grundsätzlich haftet die Skischule nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Tätigkeit der Skischule in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht.

2. Mindestteilnehmerzahl bei Gruppenkursen

Die Mindestanzahl der Kursteilnehmer beträgt 4 Personen. Die Skischule behält sich vor, bei weniger Teilnehmern die Kurszeit zu verringern.

Verkleinert sich eine Gruppe auf zwei Teilnehmer, behält sich die Skischule das Recht vor, sie mit einer anderen zusammenzulegen oder die Unterrichtsstundenanzahl zu verkürzen.

3. Kursausfall

Kursausfälle wegen witterungsbedingter Einflüsse (höhere Gewalt) werden nicht ersetzt.

Bei Nichtinbetriebnahme der Aufstiegshilfen aus jeglichen Gründen erfolgt keine Rückerstattung. Nicht genutzte Tage verfallen

4. Bezahlung

Kreditkartenzahlungen zugunsten der Skischule werden von der TREKKSOFT AG, Hauptstrasse 15, 3800 Matten, Schweiz ("TREKKSOFT"), eingezogen. TREKKSOFT wird als TREKKSOFT TOUR BOOKING auf Ihrer Kreditkartenabrechnung erscheinen. Die Domain, in der Sie Ihre Zahlung eingeben und bearbeiten, ist Eigentum von TREKKSOFT und wird von TREKKSOFT betrieben. Bitte senden Sie eine E-Mail an support(at)payyo.ch für alle Anfragen zu Ihren Kreditkartenzahlungen und Rückbuchungen.

5. Änderungen, Satz- oder Druckfehler vorbehalten!

Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

  1. Der Reservierungsauftrag erlangt Gültigkeit mit der Leistung der 10 %igen Anzahlung.
     
  2. Wir halten die Reservierung bis Geschäftsschluss des Reservierungstages aufrecht. Nach dieser Frist verliert die Reservierung ihre Gültigkeit. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Reservierung nicht in Anspruch nehmen können, erstatten wir bis zum Tag vor Reservierungsbeginn die Anzahlung für die Reservierung zurück. Ab dem 1. Tag der Reservierung verfällt die Anzahlung.
     
  3. Für das Ausleihen von Sportgeräten ist eine Sicherstellung (Kaution) zu leisten. Diese kann ein Personaldokument, ein Kreditkartenbeleg oder Bargeld sein.
     
  4. Jeder Mieter haftet für die ordnungsgemäße Rückgabe der Geräte bis zur Höhe des Verkaufswertes der geliehenen Produkte.
     
  5. Die Hinterlegung einer Sicherstellung gilt nicht als möglicher Kaufpreis für die Ausrüstungsteile.
     
  6. Im Mietpreis inbegriffen ist die kostenlose Möglichkeit, auf ein anderes Skimodell (Schuhe oder andere Sportgeräte) der gleichen Preisklasse umzusteigen.
     
  7. Mindestleihdauer für Winterausrüstung: 1 Tag.
     
  8. Wird eine Skiausrüstung erst nach 10.30 Uhr retourniert, ist der laufende Tag mitzubezahlen. Eine nach 16.00 Uhr gemietete Skiausrüstung wird erst ab dem nächstfolgenden Tag berechnet.
     
  9. Der Vertrag kommt zwischen dem buchenden Kunden und der Firma Sport Mayer zu Stande.
     
  10. Bindungseinstellung: Sollten Sie sich nicht für eine elektronische Bindungseinstellung entscheiden (kostenpflichtig), wird Ihre Skibindung händisch nach ISO-Zahl eingestellt. Alle Leihskier verfügen über hochwertige Sicherheitsbindungen. Bei allen Skibindungen wird regelmäßig geprüft, ob die Auslösewerte mit der Skalierung der Bindung übereinstimmen. Hievon ausgehend wird auf Grund von Alter, Geschlecht, Gewicht, Körpergröße, Fahrgeschwindigkeit und Fahrkönnen der persönliche Einstellwert ermittelt und unter Berücksichtigung der Sohlenlänge bei dem Skischuh die Einstellung manuell vorgenommen. Eine elektronische Überprüfung der Einstellwerte mit einem Messgerät erfolgt nicht.
     
  11. Snowboards, Snowblades, Carvelinos, Langlaufskier und Schneeschuhe sind nicht mit einer Sicherheitsbindung ausgestattet.
     
  12. Alle Verleihmaterialien werden regelmäßig überprüft und entsprechen dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik. Für das Anlegen der Ausrüstung ist der Kunde selbst verantwortlich.
     
  13. Bei Regen, Sturm, Gewitter, starkem Schneefall, Lawinengefahr, Schneemangel erfolgt keine Erstattung bereits bezahlter Leistungen für das Verleihmaterial.
     
  14. Bei einem Versuch, Leihmaterial aus unseren Geschäften zu entwenden, wird auch im Interesse der ehrlichen Kunden - ohne Einschränkung Strafanzeige erstellt.